Für den Artenschutz: Lichtverschmutzung lässt sich verringern - Rhein Main Verlag

2022-06-10 17:39:06 By : Admin

Ob auf dem Privatgrundstück, beim Arbeiten, in der Freizeit oder im öffentlichen Raum – unsere Welt wird stetig heller. Moderne Leuchtmittel haben es dem Menschen ermöglicht, zu jeder Tages- und Jahreszeit seinen Bedürfnissen nachzugehen.

Doch so vielfältig diese Anwendungsbereiche sind, so stetig nimmt auch die Lichtverschmutzung unserer Welt zu, also eine Aufhellung des Nachthimmels in Folge der künstlichen Lichtquellen. Dies geht größtenteils von nach oben abgestrahlten oder reflektierenden Anteilen des Lichts aus, die wiederum durch atmosphärische Bestandteile wie Staub oder Wasser weiter reflektiert und zerstreut werden. So entstehen vor allem über großen Städten, aber auch kleinen Gemeinden, Gewerbe- und Industriegebieten Lichtglocken, deren Licht über die Atmosphäre bis weit in den Außenbereich gestrahlt wird. Das hat Folgen, sowohl beim Menschen als auch bei Tieren und Pflanzen, wie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau weiter mitteilt. Neben Schlafstörungen beim Menschen durch zu viel künstliches Licht werfen Laubbäume, die auch nachts angestrahlt werden, ihre Blätter später ab, was sie wiederum anfälliger für Frostschäden machen kann. Ein anderes Beispiel sind nachtaktive Insekten, die insbesondere von Lichtquellen mit hohem UV-Anteil angelockt werden, und vor Ort an Erschöpfung verenden.

Aber es sind oft die kleinen und einfachen Mittel, durch die alle etwas ändern können. Durch gute Planung im Vorfeld oder Umrüstungsmaßnahmen der bestehenden Lichtquellen lassen sich nicht nur Arten und Klima aktiv schützen, sondern lässt sich auch noch Energie einsparen. Zum Beispiel durch die Nutzung insektenfreundlicher Leuchtmittel (Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV-T) und LED-Lampen mit warmem Licht von höchstens 3000K), deren Gehäuse vollständig geschlossen sind und die sich nicht über 60 Grad Celsius erhitzen. Eine geringe Anzahl an Lampen mit niedriger Anbringung vermindert unnötige Abstrahlung. Unnötige Lichtquellen können nachts einfach ausgeschaltet oder mit einer Abschaltautomatik/einem Bewegungsmelder versehen werden. Und wer komplett auf Außenbeleuchtung verzichtet, der kann den Nachthimmel umso besser genießen.

Geringere Lichtmengen und längere Ruhezeiten gewährleistenden Schutz von Tieren und Pflanzen. Auch auf Bundesebene hat sich in dieser Hinsicht etwas getan. Durch das nun geänderte Bundesnaturschutzgesetz mit dem Fokus auf das Insektensterben sind auch höhere Standards und Schutzbestimmungen bezüglich der Errichtung von neuen Beleuchtungs- bzw. lichtemittierenden Anlagen in Kraft getreten. Dies soll dazu beitragen, „dass Tiere und Pflanzen wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmission geschützt sind.“

Weitere Informationen zur schonenden Beleuchtung im Außenbereich gibt es z.B. vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (www.nrw.de, „Künstliche Außenbeleuchtung“ ins Suchfeld eingeben) oder vom Bundesamt für Naturschutz (Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen, https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-543-leitfaden-zur-neugestaltung-und-umruestung-von).

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)